Kerntechnische Anlagen
An Automatikkrane in kerntechnischen Anlagen – und speziell an deren sicherheitstechnische Ausrüstung – werden noch höhere Anforderungen als in der produzierenden Industrie gestellt.

GIPA hat die Zulassung gemäß § 15 der Strahlenschutz-Verordnung, genehmigungsbedürftige Tätigkeiten in fremden Anlagen auszuführen. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiches Know-how und jahrzehntelange Erfahrung in diesem Umfeld. Bei der Auslegung von Hebezeugen arbeiten wir entsprechend der Regeln nach KTA 3902 und bei Prüfung und Betrieb nach KTA 3903.
In einem Zwischenlager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Materialien erfolgt der Materialtransport über Krananlagen, welche über zahlreiche Sicherheitsfunktionen verfügen. Auf Grund der Abkündigung von Steuerungen des Typs Siemens S5 wurde die Umrüstung auf S7 Steuerungen beschlossen.
Die Konzepterstellung erfolgte durch GIPA in Zusammenarbeit mit dem TÜV und dem zuständigen Landes-Innenministerium. Die durch GIPA durchgeführten Umbauten erfolgten in mehreren Einzelschritten.